§29 StVO

H I N W E I S

Die Straßenverkehrsordnung schreibt für Veranstaltungen (§29), bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ein Erlaubnisverfahren vor. Dies sind insbesondere folgende Veranstaltungen (gekürzt wiedergegeben):

  • Ausfahrten:

    wenn 30 Fahrzeuge und mehr am gleichen Ort starten oder ankommen Unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge besteht eine Erlaubnispflicht, wenn eines der nachfolgenden Kriterien gegeben ist:

  • - vorgeschriebene Streckenführung

    - Fahren im geschlossenen Verband

    - u.a.

Wir Hessenbiker akzeptieren die StVO und haben uns daher nachfolgende Grundsätze gesteckt, diese Akzeptanz erwarten wir auch von anderen bei Treffen und Touren mit uns. Durch Übernahme eines Tourenvorschlages erkennst auch Du die nachfolgenden Grundsätze an und handelst entsprechend!

 

G R U N D S Ä T Z E

Der Motorradverein Hessenbiker e.V. versteht seine Aufgabe grundsätzlich darin, Personen mit dem gleichen Interesse bzw. Hobby, nämlich dem Motorradfahren, Anregungen zu geben, dies auszuüben. Der Motorradverein Hessenbiker e.V. als Verein bzw. Rechtsperson an sich richtet keine Ausfahrten aus, sondern gibt nur Anregungen, die Privatpersonen dann aufgreifen können, ggf. gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Sollten sich Personen entschließen, zusammen Aktivitäten welcher Art auch immer, wie z. B. Ausflugsfahrten zu unternehmen, so geschieht dies auf rein privater Basis und Initiative mit allen denkbaren Verantwortungen und rechtlichen Konsequenzen für die Personen selbst und ohne rechtlichen Zusammenhang mit dem Motorradverein Hessenbiker e.V.. Die vom Motorradverein Hessenbiker e.V. veröffentlichten Tourenvorschläge sind lediglich als Anregungen und Hinweise auf schöne Streckenverläufe zu sehen, die jede Person -selbstverständlich wiederum als Privatperson - bei Planung seiner Ausfahrten aufgreifen kann, aber nicht muss. Auch vom Motorradverein Hessenbiker e.V. vorgeschlagene Treffpunkte und Zeitfenster sollen lediglich unverbindlich dazu dienen, ggf. Privatpersonen mit gleichem Interesse vielleicht zur gemeinsamen Freizeitgestaltung zusammenzuführen. Alle hieraus entstehenden Tätigkeiten haben nichts mehr mit dem Motorradverein Hessenbiker e. V. als Rechtsperson zu tun, sondern sind in jeder Hinsicht als personenbezogenes Privatvergnügen zu sehen, die auch in keiner Weise vom Motorradverein Hessenbiker e. V. reglementiert, limitiert oder überwacht werden.

Die obigen Grundsätze gelten bis auf weiteres.

Kirchhain im März 2010, überarbeitet im März 2019
Motorradverein Hessenbiker e.V.